Seit 1991 verlangt Luxemburg, dass der Europäische Feuerwaffenpass eines außerhalb Luxemburgs ansässigen Europäers, der in Luxemburg Sportschießen möchte, vom Service des Armes et Gardiennage des luxemburgischen Justizministeriums genehmigt werden muss.
Diese Genehmigung wird in Form eines Stempels auf dem Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen und gilt für 1 Jahr ab dem Datum der Genehmigung (daher jedes Jahr erneuerbar).
Um diese Genehmigung zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten:
- indem Sie während der Öffnungszeiten zum Schalter des Service des Armes et Gardiennage im Justizministerium gehen, um vor Ort die Genehmigung einzuholen
- durch Zusendung des Europäischen Feuerwaffenpasses, vorzugsweise per Einschreiben an den Service des Armes et Gardiennage mit der Bitte um besagte Genehmigung - nach Bearbeitung wird das Dokument an den Antragsteller zurückgeschickt (dies dauert in der Regel eine Woche - je nach Postdienst).
Nachfolgend finden Sie die Adresse und Öffnungszeiten der Dienststelle :
Service Armes et Gardiennage
Der Schalter des Service Armes et Gardiennage ist von Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.30 bis 16.00 Uhr (außer an Feiertagen) für das Publikum geöffnet.
p.a. Ministère de la Justice
13, rue Erasme
L-1468 Luxembourg
Tel. : (+352) 247 - 84514 / 84523 / 84054
Fax : (+352) 22 05 19
E-mail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Außerhalb der Schalteröffnungszeiten werden der Service und Auskunftsanfragen per E-Mail oder Telefon bearbeitet.
Wir weisen darauf hin, dass die hier angegebenen Öffnungszeiten ohne Gewähr sind und am besten auf der Webseite des Service des Armes et Gardiennage des Justizministeriums eingesehen werden sollten.
Beachten Sie, dass, wenn sich bei einer Überprüfung der Papiere durch die zuständigen Behörden herausstellt, dass Ihr Europäischer Feuerwaffenpass keine Genehmigung für Luxemburg enthält, sind diese befugt, die Waffen vor Ort zu beschlagnahmen.